Unbestreitbar fördert das gemeinsame Musizieren:
- die Konzentration,
- die soziale Kompetenz,
- die Kommunikation,
- die Kreativität,
- das musikalische Interesse und
- das Lernverhalten.
Je früher, desto besser!
ANMELDESCHLUSS für das SJ 2024/25:
31. Mai 2024
Aufgrund des neuen Musikschulgesetzes und der daraus resultierenden Restrukturierung muss der Anmeldeschluss für das kommende Schuljahr bereits auf Ende Mai vorverlegt werden.
Spätere Anmeldungen sind – wie bisher immer abhängig von freien Unterrichtseinheiten – jedoch möglich!!
Anmeldeformular siehe unter Downloads.
Online-Anmeldung siehe unten.
Allgemeine Infos zur Anmeldung
Die Anmeldung kann im Original bis spätestens am letzten Schultag des laufenden Schuljahres bei den Lehrern, der Musikschulleitung oder in den Gemeindeämtern der Verbandsgemeinden Amaliendorf-Aalfang, Eisgarn, Eggern, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers abgegeben werden. Per Mail kann sie auch an musikschule@heidenreichstein.gv.at geschickt werden. Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich (siehe unten).
Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldungen akzeptiert werden.
Später einlangende Meldungen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden!
Die Musikschulleitung behält sich eine Abweisung von SchülerInnen bzw. Reduzierung der gewünschten Unterrichtseinheit bei Nichtvorhandensein der entsprechenden Fördermittel/Plätze vor. SchülerInnen die keinen Unterrichtsplatz bekommen, werden automatisch auf eine Warteliste gesetzt.
Mit der Anmeldung werden das Statut und die Schulordnung des Musikschulverbandes Heidenreichstein (siehe unter Downloads). vollinhaltlich anerkannt. Es gelten die Richtlinien der „Neuen Prüfungsordnung“ des Musik und Kunstschulen Managements NÖ.
Musikschulbeiträge ab SJ 2024/25 (monatlich pro Schüler Sept. – Juni)
Einheit je Woche zu | Monatsbeitrag je SchülerIn | Monatsbeitrag je Erwachsenen | |
---|---|---|---|
Einzelunterricht | 50 Min. | € 78,00 | € 177,80 |
Einzelunterricht | 40 Min. | € 63,10 | € 137,70 |
Einzelunterricht | 30 Min. | € 49,80 | € 99,70 |
2er-Gruppe | 50 Min. | € 47,60 | € 97,50 |
3er-Gruppe | 50 Min. | € 43,00 | € 75,10 |
4er-Gruppe und mehr | 50 Min. | € 36,10 | - |
Musikalische Frühförderung, Elementares Musizieren | 50 Min. | € 26,00 | - |
Jazz und Modern Dance | 50 Min. | € 21,20 | - |
Ergänzungsfach mit Hauptfachunterricht | kostenlos | kostenlos | |
Ergänzungsfach ohne Hauptfachunterricht | € 31,00 | € 59,70 | |
Leihinstrumente | € 100,00 Jahresleihgebühr (max. 20 % des Anschaffungswertes) |
SchülerInnen und Erwachsene mit Hauptwohnsitz außerhalb der Verbandsgemeinden Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers zahlen ein zusätzliches Schulgeld von € 900,- jährlich für den Einzelunterricht zu 50 Min. bzw. aliquot für 40 und 30 Minuten sowie für den Gruppen- und Klassenunterricht.
SchülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag: 30.10.2024) wird der Schülertarif gewährt. Darüber hinaus kommen die Erwachsenentarife zur Verrechnung.
Ca. 75 Prozent der Gesamtkosten werden vom Land NÖ und den Verbandsgemeinden getragen.
Der Musikschulbeitrag wird mittels Einziehungsauftrag monatlich (10-mal pro Jahr, September bis Juni) eingehoben. Eine Lastschriftsanzeige wird nur bei der erstmaligen Vorschreibung und bei jeder Änderung zugesandt.
Je Schuljahr und Hauptfach werden seitens der Musikschule mindestens 30 Unterrichtseinheiten angeboten und garantiert. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Rückverrechnung nach Ablauf des Schuljahres durchgeführt.
Förderung von Familien mit mehreren Kindern und/oder mehreren Fächern
Die Verbandsgemeinden erachten die musikalische Bildung als sehr wichtig und haben deshalb beschlossen, Familien mit mehreren Kindern und/oder Fächern an der Musikschule besonders zu fördern.
Ermäßigungen gelten erst, wenn eine Unterrichtseinheit zu 50 Min. überschritten wird.
Ab der zweiten Unterrichtseinheit einer Familie wird automatisch eine Förderung in Höhe von 25 Prozent gewährt.
Es muss dazu kein zusätzlicher Antrag gestellt werden!
Abmeldung während des Schuljahres
Grundsätzlich ist eine Anmeldung für das gesamte Schuljahr verbindlich.
Eine Abmeldung während des Schuljahres in Verbindung mit einem Entfall der Schulgeldzahlungspflicht ist nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe wie schwerer Krankheit oder Verlegung des Wohnsitzes möglich. Die Abmeldung muss schriftlich beim Verbandsobmann bzw. der Musikschulleitung erfolgen, nicht jedoch beim Lehrer / bei der Lehrerin.
Ein ungerechtfertigter Austritt während des Schuljahres entbindet nicht von der Schulgeldzahlungspflicht.
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ab dem Schuljahr 2018/19 ist aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung zusätzlich zum Anmeldeformular auch eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung abzugeben. Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist diese von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche selbst die Einwilligungserklärung unterschreiben. Das entsprechende Formular sowie die Informationen gem. Artikel 13 der DSGVO finden sie im Downloadbereich gemeinsam mit dem Anmeldeformular. Die Informationen gem. Artikel 13 der DSGVO sowie die Einwilligungsinformation stehen zusätzlich auch als eigener Download zur Verfügung.
Erteilung einer Einzugsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift
Zur Gültigkeit der Anmeldung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung notwendig. Der Musikschulbeitrag wird mittels Einziehungsauftrag monatlich (10-mal pro Jahr, September bis Juni) eingehoben. Eine Lastschriftsanzeige wird nur bei der erstmaligen Vorschreibung und bei jeder Änderung zugesandt.
Bitte füllen Sie das Formular zur Erteilung der SEPA-Einzugsermächtigung aus (u.a. mittels Google Chrome auch elektronisch ausfüllbar) und laden es unterschrieben hier hoch. Alternativ können Sie es auch per Mail an musikschule@heidenreichstein.gv.at senden.
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